Lärmaktionsplan: Friesenstraße betroffen
In der Ratssitzung am 3.5.2010 wurde der Larmaktionsplan Oberhausen verabschiedet. Dazu ist die Stadt Oberhausen nach der EU-Richtlinie 2002/49/EG vom 25.6.2002 und die Umsetzung in deutsches Recht durch eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 24.6.2005 verpflichtet.
In Buschhausen ist die Friesenstraße als kommunale Maßnahme Nr. 15 betroffen. Demnach ist als Sofortmaßnahme eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgesehen, die bei Einbau eines lärmarmen Asphalts wieder aufgehoben werden kann. Weitere Maßnahmen und den entsprechenden Auszug aus dem Lärmaktionsplan finden Sie in den entsprechenden Links.
Lärmaktionsplan Oberhausen : Hier finden Sie auf den Seiten der Stadt Oberhausen alles zum Thema Lärmaktionsplan
Maßnahme 15 (Friesenstraße) : Auszug aus dem Lärmaktionsplan, die Friesenstraße betreffend
Quellenhinweis: Lärmaktionsplan der Stadt Oberhausen, veröffentlicht auf der Homepage der Stadt Oberhausen, Download der Maßnahme Friesenstraße
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